Flexible working in temporary employment

Personalservice

Ein Megatrend und seine Geschichte.

„Zeitarbeitsfirmen? Moderner Sklavenhandel. Das sind doch alles nur Ausbeuter!“

Sicher hat jeder von uns das schon einmal gehört oder selber gesagt. Häufig trägt zu diesen Vorurteilen auch Halbwissen bei. Ein Halbwissen, das aus einer falschen Vorstellung der Arbeit eines Personaldienstleistungsunternehmens entspricht und der modernen Arbeitswelt nicht mehr gerecht wird.

In mehreren Beiträgen möchte ich von nun an auf die Zeitarbeit eingehen und diese vorstellen. Ziel ist es einen Gesamtüberblick zu geben – sowohl für potentielle Auftraggeber als auch Bewerber die sich für ein zukunftsfähiges Arbeitsmodell interessieren. Es ist wichtig zu verstehen welche Vor- und Nachteile es gibt und woher die Notwendigkeit für Zeitarbeit eigentlich kommt.

Um das Thema genau zu beleuchten, möchte ich in den folgenden 3 Beiträgen zu diesen Teilbereichen schreiben und aufklären.

Die Themen sind:

  • Historie der Zeitarbeit
  • Bezahlung in der Zeitarbeit
  • Warum soll ich mich in der Zeitarbeit bewerben – Vorteile für Mitarbeitende
  • Warum soll ich als Kunde Zeitarbeitnehmer einstellen – Vorteile für den Kunden

Historie der Zeitarbeit

Im US-Bundesstaat Milwaukee (USA) suchten im Jahr 1948 zwei Anwälte vergeblich Ersatz für eine erkrankte Sekretärin. Sie erkannten welches Potenzial die Vermittlung von Ersatzarbeitern bei Personalengpässen hat und gründen noch im selben Jahr die erste Zeitarbeitsfirma Manpower. Bereits im Jahr 1956 eröffneten Büros in London und Paris.

Die deutsche Geschichte der Zeitarbeit reicht in die Zeit nach dem ersten Weltkrieg zurück. Das entgeltliche Vermitteln von Arbeitskräften wird erstmals durch das Arbeitsnachweisgesetz von 1922 geregelt. Teile davon werden 1927 in das neue Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung AVAVG übernommen. Im dritten Reich kam die Arbeitsvermittlung praktisch zum Erliegen.

Erst im Jahr 1952, nach Gründung der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, traten auch wieder die Regelungen des AVAVG von 1927 in Kraft.

Europa als „Nachzügler“ im Bereich Zeitarbeit

Inzwischen hatte die Expansion der Zeitarbeit auch Europa eingeholt. Das Schweizer Unternehmen ADIA Interim eröffnet 1962 eine Niederlassung in Hamburg.

Dies rief schon bald die Bundesanstalt für Arbeit auf den Plan. Sie sah ihr Vermittlungsmonopol bedroht und hat Strafantrag gestellt. Am 4. April 1967 hat das Bundesverfassungsgericht in einem Musterprozess die Weichen für die Zukunft der Personalüberlassung in Deutschland gestellt. „Die Ausdehnung des Arbeitsvermittlungsmonopols auf Arbeitnehmerüberlassungsverträge durch § 37 AVAVG ist mit dem Grundrecht der freien Berufswahl gemäß Artikel 12 GG nicht vereinbar.“

IM Jahr 1972 wird dann das „Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung“ kurz AÜG verabschiedet. Dies soll einen sozialen Mindestschutz von Zeitarbeitnehmern gewährleisten.

Die max. Überlassungsdauer beträgt in diesem Zeitraum 3 Monate. Erst 1985 wird sie auf 6 Monate, 1994 auf 9 Monate und 1997 auf 12 Monate erhöht.

Auswirkungen von Hartz IV auf unsere Branche

Die nächste große Reform war die HartzIV Reform. In dieser wurde u. a. die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum neuen Arbeitslosengeld 2 beschlossen. Durch diese Reform sollte das ineffiziente Nebeneinander bundeseigener Arbeitsagenturen und der kommunalen Sozialämter beendet werden. Für die Zeitarbeit wurde u. a. beschlossen, dass es seit dem 01.01.2003 keine Höchstüberlassungsdauer mehr gibt, das Synchronisationsverbot und die Wiedereinstellsperre sind aufgehoben.

Weiterhin wurde die Gleichbehandlungspflicht der Zeitarbeitnehmer mit den vergleichbaren Stammbeschäftigen eingeführt (equal treatment). Das equal treatment Prinzip kann nur durch Tarifvertrag abgelöst werden. Hiervon können die Zeitarbeitsunternehmen entsprechend Gebrauch machen. stewe gehört dem Arbeitgeberverband BAP an (Bundesverband der Personaldienstleister) und zahlt nach dem entsprechenden Tarifvertrag.

Einführung der Lohnuntergrenze als Sicherheit für Beschäftigte

Im Jahr 2011 wurde eine allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze und die „Drehtürklausel“ eingeführt. Ab dem Jahr 2012 wird die von der Politik geforderte Anpassung der Zeitarbeitnehmergehälter an das Lohnniveau im Kundenunternehmen durch Branchentarifverträge umgesetzt.

Die Höchstüberlassung wurde ab dem Jahr 2018 auf 18 Monat festgelegt.

Aktuell sind in Deutschland ca. 750.000 Mitarbeitende. Viele Kundenunternehmen und viele Arbeitnehmer nutzen diese moderne Dienstleistung inzwischen. Die Zeitarbeit ist aus unserer heutigen globalisierten Wirtschaft nicht mehr wegzudenken.


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 Bender

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