Personalservice

Unser Tarif

BAP

Unser Tarif in der Personaldienstleistung

Für uns als seriöses Zeitarbeitunternehmen stehen die Mitarbeiter*innen im Vordergrund. Deshalb vergüten wir nach dem Tarifvertrag Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister. Dieser bietet umfangreiche Sozialleistungen, leistungsgerechte Bezahlung und wurde mit den führenden deutschen Gewerkschaften (u.a. verdi, IG-Metall) abgeschlossen.

Die Anwendung des BAP-Tarifvertrags signalisiert engagiertes Wirken für die Mitarbeiter*innen und steht für Sicherheit, Vertrauen und anerkannte soziale Standards.

Auf der anderen Seite erhält der Kunde damit motivierte und zufriedene Mitarbeiter*innen. Der BAP ist der seit mehr als dreißig Jahren etablierte Arbeitgeber- und Unternehmensverband von konzessionierten Zeitarbeitunternehmen mit über 2.200 Mitgliedsbetrieben. In ihm haben sich Zeitarbeitunternehmen zusammengeschlossen, die die Entwicklung der Branche entscheidend und positiv mitbestimmen wollen. Mit seiner langjährigen Erfahrung schafft der Verband Sicherheit und Vertrauen, wovon nicht nur die Mitgliedsunternehmen selbst, sondern auch die Mitarbeiter*innen und Kundenbetriebe profitieren.

Unser Tarif BAP

Für uns als seriöses Zeitarbeitunternehmen stehen die Mitarbeiter*innen im Vordergrund.

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Unser Tarif BAP

FAQ

Die Antworten auf häufig gestellte Fragen

Theoretisch ist von einem Einsatz von lediglich einem Tag bis hin zu einem unbefristeten Einsatz alles möglich. Die Dauer des Einsatzes hängt vom entleihenden Unternehmen ab. Die Praxis hat gezeigt: Je höher qualifiziert die Zeitarbeitnehmer*innen sind, desto länger dauert in der Regel ihr Arbeitseinsatz.

Zeitarbeit bietet den Unternehmen die Möglichkeit, auch kurzfristig auf personalrelevante Entwicklungen zu reagieren. Die Nachfrage nach Zeitarbeiter*innen ist in der Regel auf einen Personalengpass bei dem Leihunternehmen, z.B. aufgrund von Schwangerschaft oder Urlaub, zurückzuführen. Möglich ist auch, dass im Unternehmen mehr Arbeit zu erledigen ist, als eigentlich erwartet.

Durch den Einsatz von Zeitarbeitskräften kann der Personalbestand eines Unternehmens schnell und flexibel dem Bedarf angepasst werden. Dem Unternehmen fallen dabei keine zusätzlichen Kosten für die Suche nach passendem und qualifiziertem Personal an. Dies übernimmt das Zeitarbeitsunternehmen für ihn.

Um gewerbsmäßig Arbeitnehmer*innen verleihen zu können, benötigt man eine Genehmigung zur Arbeitsüberlassung. Wenn es keine Gründe nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gibt, die gegen eine Erteilung der Genehmigung sprechen, hat der Antragsteller einen rechtlichen Anspruch auf die Erteilung einer Erlaubnis. Die Genehmigung wird unter Prüfung folgender Punkte vergeben:

Der Verleiher ist zuverlässig, was die Ausübung der Arbeitnehmerüberlassung betrifft. Dies bedeutet, dass er alle notwendigen Vorschriften kennt und beachtet. Die Organisation des Betriebs des Verleihers versetzt ihn in die Lage, seine Pflichten als Arbeitgeber zu erfüllen.

Der Erteilung einer Erlaubnis muss ein schriftlicher Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit vorausgehen. Der Antrag kann bei jeder Dienststelle der Agentur abgegeben werden. Die Erlaubnis wird vom jeweils zuständigen Landesarbeitsamt erteilt. Einen Antrag können sowohl natürliche als auch juristische Personen stellen. Die Erlaubnis ist in jedem Fall auf ein Jahr befristet. Der Antrag auf Verlängerung sollte spätestens drei Monate vor Ablauf der Erlaubnis gestellt werden. Der Verleiher hat nach Erfüllung aller Voraussetzungen des AÜG einen Anspruch auf Verlängerung um ein weiteres Jahr. Erst nach drei Jahren wird eine unbefristete Erlaubnis ausgestellt. Die Erlaubnis erlischt mit dem Tod der natürlichen Person oder mit der Auflösung der juristischen Person.

Arbeitnehmerüberlassung ist in Deutschland durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Personaldienstleister haben alle Rechte, Pflichten und Risiken eines konventionellen Arbeitgebers. Die Beschäftigung bei einem solchen Unternehmen erfolgt auf der Grundlage eines regulären Arbeitsvertrages. Sie sind, wie bei anderen Arbeitgebern auch, bei der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung angemeldet und hierfür werden Beiträge entrichtet.

Als Mitarbeiter*in in einem Personaldienstleistungsunternehmen haben Sie hinsichtlich Arbeitsbedingungen, Entlohnung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsanspruch usw. die gleichen Rechte wie alle anderen Arbeitnehmer*innen. Mit einem Unterschied: Sie arbeiten nicht in »Ihrem« Unternehmen, sondern Ihr Arbeitgeber (Verleiher) stellt Ihre Arbeitskraft anderen Firmen (Entleiher) zur Verfügung.

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