Meldestellen

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Meldestelle für Hinweisgebende in der stewe Unternehmensgruppe

Mit der Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) möchten wir weiterhin und verstärkt auf die Einhaltung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in unseren Lieferketten achten. Daher verpflichten wir uns in unserem gruppenweitem Code of Conduct der Einhaltung der Sorgfaltspflichten nach § 3 LkSG.

Den Code of Conduct die Unternehmen des stewe Gruppe betreffend finden sie hier.
Unsere gruppenweite Grundsatzerklärung finden Sie hier.

Sie können Hinweise telefonisch (+49 2261 947 158), per E-Mail (hinweisgeber@stewe.de) oder schriftlich (Meldestelle LkSG, Auf dem Großstück 2-4, 51580 Reichshof-Hunsheim) abgeben. Teilen Sie uns bitte auch mit, um welche Unternehmung (rechtliche Einheit) innerhalb der stewe Gruppe es sich handelt. Wünschen Sie ein persönliches Treffen, teilen Sie uns dies gerne per E-Mail oder telefonisch mit.

Die Meldestelle wahrt die Vertraulichkeit der Identität

  • der hinweisgebenden Person,
  • der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind und
  • der sonstigen in der Meldung genannten Personen.

Identitäten werden ausschließlich den Personen bekannt, die für die Entgegennahme von Meldungen oder für das Ergreifen von eventuellen Folgemaßnahmen zuständig sind.

Hinweisgeberschutzgesetz

Meldestelle für Hinweisgebende in der stewe Unternehmensgruppe

Zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben hat die stewe Unternehmensgruppe eine interne „Meldestelle Hinweisgeberschutz“ eingerichtet. Die Meldestelle steht Ihnen beispielsweise offen, wenn Sie bei ihrer geschäftlichen Tätigkeit mit der stewe Unternehmensgruppe im Kontakt stehen oder ein Mitarbeiter sind.

Sie können Hinweise telefonisch (+49 2261 947 158), per E-Mail (hinweisgeber@stewe.de) oder schriftlich (Meldestelle Hinweisgeberschutz, Auf dem Großstück 2-4, 51580 Reichshof-Hunsheim) abgeben. Wünschen Sie ein persönliches Treffen, teilen Sie uns dies gerne per E-Mail oder telefonisch mit.

Die Meldestelle wahrt die Vertraulichkeit der Identität

  • der hinweisgebenden Person,
  • der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind und
  • der sonstigen in der Meldung genannten Personen.

Identitäten werden ausschließlich den Personen bekannt, die für die Entgegennahme von Meldungen oder für das Ergreifen von eventuellen Folgemaßnahmen zuständig sind.