Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele von STEWE DIENSTLEISTUNGEN GMBH, AUF DEM GROSSTÜCK 2-4, 51580 REICHSHOF-HUNSHEIM

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele (nachfolgend “AGB”) gelten für die Teilnahme an allen von der Stewe Dienstleistungen GmbH, Auf dem Grosstück 2-4, 51580 Reichshof-Hunsheim (nachfolgend “Veranstalterin”) veranstalteten Gewinnspielen. Die AGB gelten jeweils in ihrer zum Zeitpunkt der Nutzung gültigen Fassung.

1.2. Die Veranstalterin wird für einzelne Gewinnspiele besondere Teilnahmebedingungen aufstellen (nachfolgend “Besondere Teilnahmebedingungen”). Soweit solche Besonderen Teilnahmebedingungen von diesen AGB abweichen, gelten ausschließlich die jeweiligen Besonderen Teilnahmebedingungen. Jeder Teilnehmer (im Folgenden gelten Personenbezeichnungen gleichermaßen für Personen jeden Geschlechts) erkennt mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel die Geltung dieser AGB und der jeweiligen Besonderen Teilnahmebedingungen an.

2. Teilnahmeberechtigung

2.1. Teilnehmen darf jede volljährige, natürliche Person mit Wohnsitz in Deutschland.

2.2. Jeder Teilnehmer kann nur im eigenen Namen und pro Gewinnspiel nur einmal teilnehmen.

2.3. Eine Teilnahme über Gewinnspiel-Agenturen oder sonstige Dritte, die den Teilnehmer bei einer Vielzahl von Gewinnspielen anmelden, ist ausgeschlossen.

3. Teilnahmewege

3.1. Die Veranstalterin bietet für die Teilnahme an Gewinnspielen grundsätzlich die nachstehenden Teilnahmewege an. Die verfügbaren Teilnahmewege werden in den jeweiligen Besonderen Teilnahmebedingungen stets angegeben. Über die verfügbaren Teilnahmewege für ein Gewinnspiel entscheidet die Veranstalterin im eigenen Ermessen.

a. Gewinnspielteilnahme per Social-Media-Plattform: Eine Teilnahme an einem von der Veranstalterin auf einem Social-Media-Kanal der Veranstalterin veranstalteten Gewinnspiel (nachfolgend „Social-Media-Gewinnspiel“) kann nur über das Internet erfolgen und setzt die Registrierung des Teilnehmers in dem jeweiligen Sozialen Netzwerk (z.B. Facebook oder Instagram) voraus, auf dem das Social-Media-Gewinnspiel stattfindet. Soweit in den Besonderen Teilnahmebedingungen nicht abweichend geregelt, erfolgt die Gewinnspielteilnahme per Social-Media-Plattform unentgeltlich; die Teilnehmer müssen lediglich die Kosten tragen, die mit der Teilnahme über das Internet verbunden sind (Übermittlungskosten des jeweiligen Mobilfunk- bzw. Internetproviders). Mit Teilnahme an dem Social-Media-Gewinnspiel akzeptiert der Teilnehmer auch die geltenden Nutzungsbedingungen des jeweiligen Sozialen Netzwerks. Von der Veranstalterin auf Social-Media-Plattformen (wie z.B. Facebook oder Instagram) veranstaltete Gewinnspiele unterliegen im Verhältnis zu dem jeweiligen Social-Media-Plattformanbieter der alleinigen Verantwortung der Veranstalterin, stehen in keiner Verbindung zu diesem und werden in keiner Weise von dem jeweiligen Social-Media-Plattformanbieter gesponsert, unterstützt oder organisiert. Sämtliche Fragen, Kommentare und Beschwerden in Verbindung mit einem Social-Media-Gewinnspiel der Veranstalterin sind nicht an den jeweiligen Social-Media-Plattformanbieter zu richten, sondern direkt an die Veranstalterin. Die Teilnehmer erkennen mit Teilnahme an dem Social-Media-Gewinnspiel an, dass sie keine Ansprüche gegen den Social-Media-Plattformanbieter erwerben, wenn sie an dem Gewinnspiel teilnehmen.

3.1. Für die Teilnahme an einem Gewinnspiel ist wahrheitsgemäß der Name des Teilnehmers anzugeben sowie weitere persönliche Daten, die für das jeweilige Gewinnspiel zur Ermittlung des Gewinners und zur Übermittlung eines potentiellen Gewinns notwendig sind, wie ggf. z.B. die Adresse, die E-Mail-Adresse und/oder die Telefonnummer des Teilnehmers sowie ggf. der Titel des Gewinnspiels und dessen Auflösung.

3.2. Postet der Teilnehmer im Rahmen seiner Teilnahme an einem Social-Media-Gewinnspiel der Veranstalterin einen Social-Media-Beitrag (z.B. Kommentar) erklärt er sich durch das Posten damit einverstanden, dass von dem Social-Media-Kanal der Veranstalterin, auf dem das Gewinnspiel stattfindet, auf das Social-Media-Profil, über das er an dem Gewinnspiel teilgenommen hat, verlinkt wird. Hierdurch wird für alle Besucher des jeweiligen Social-Media-Kanals der Veranstalterin und -je nach Einstellungen der Privatsphäre im Profil des Teilnehmers- die Besucher des Social-Media-Profils des Teilnehmers, erkennbar, dass er an dem jeweiligen Social-Media-Gewinnspiel der Veranstalterin teilgenommen hat. Auch werden der jeweilige Social-Media-Profilname des Teilnehmers, sowie -je nach Einstellungen der Privatsphäre im Profil des Teilnehmers- weitere Informationen für Dritte sichtbar.

3.3. Die Berechtigung zur Teilnahme am Gewinnspiel endet mit Ablauf der jeweiligen Teilnahmefrist

4. Vorzeitige Beendigung und Ausschluss

4.1. Die Veranstalterin behält sich vor, ein Gewinnspiel jederzeit aus wichtigem Grund und unter Wahrung der berechtigten Interessen des Teilnehmers abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen die Veranstalterin zu.

4.2. Die Veranstalterin behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder falls sich Teilnehmer der Manipulation oder anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen. Die Veranstalterin kann einen solchen Ausschluss auch nachträglich aussprechen, Gewinne wieder aberkennen und diese zurückfordern.

5. Ermittlung und Benachrichtigung des Gewinners

5.1. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt durch die Veranstalterin, deren Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder beauftragte Dritte. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

5.2. Soweit in den Besonderen Teilnahmebedingungen nicht abweichend geregelt, erfolgt die Ermittlung des Gewinners wie folgt:

Auslosung: Bei Gewinnspielen, bei denen der Gewinner im Wege der Auslosung ermittelt wird, findet eine auf dem Zufallsprinzip beruhende Auslosung unter allen registrierten Teilnehmern statt, die die in den Besonderen Teilnahmebedingungen und diesen AGB angeführten Voraussetzungen erfüllen. Die Registrierungen können je nach Gewinnspiel z.B. Social-Media-Kanäle erfolgen.

5.3. Soweit in den jeweiligen Besonderen Teilnahmebedingungen nicht abweichend geregelt, werden die als Gewinner ermittelten Teilnehmer nach Teilnahmeschlussper „Direct-Message“ auf Instagram informiert.. Liegen der Veranstalterin noch nicht alle für die Gewinnabwicklung erforderlichen persönlichen Daten vor, werden die Teilnehmer mit Gewinnbenachrichtigung gebeten, diese mitzuteilen. Im Rahmen eines Social-Media-Gewinnspiels der Veranstalterin erfolgt die Gewinnbenachrichtigung nach Teilnahmeschluss durch Posten eines Gewinnbenachrichtigungskommentars zu dem jeweiligen ursprünglichen Gewinnspielbeitrag (d.h. dem jeweiligen Kommentar) der als Gewinner ermittelten Teilnehmer; hierbei werden diese aufgefordert, sich per persönlicher Direktnachricht an das jeweilige Social-Media-Profil der Veranstalterin in dem Sozialen Netzwerk, in dem das jeweilige Social-Media Gewinnspiel veranstaltet wird, zu melden und der Veranstalterin ihre für die Gewinnabwicklung erforderlichen persönlichen Daten mitzuteilen. Falls die Veranstalterin die Adresse eines ermittelten Teilnehmers bekannt ist, behält sich die Veranstalterin vor, den Gewinn direkt mit der Benachrichtigung zu verschicken.

5.5. Jeder im Sinne der Ziffer 5.3. benachrichtigte Teilnehmer ist verpflichtet, der Veranstalterin spätestens innerhalb einer Woche mitzuteilen, ob er den Gewinn annimmt. Falls die Veranstalterin innerhalb einer Woche keine solche Mitteilung erhält, verfällt die Möglichkeit der Annahme des Gewinns und die Veranstalterin behält sich vor, aus den verbliebenen Teilnehmern einen anderen Teilnehmer als Gewinner zu ermitteln und entsprechend zu benachrichtigen. Selbiges gilt, wenn sich ein im Rahmen eines Social-Media-Gewinnspiels oder sonstigen Gewinnspiels der Veranstalterin als Gewinner ermittelter Teilnehmer nicht innerhalb einer Woche auf die Aufforderung der Veranstalterin gemäß Ziffer 5.4. bei der Veranstalterin meldet und der Veranstalterin seine für die Gewinnabwicklung erforderlichen Daten mitteilt.

5.6. Gewinnbenachrichtigung und -übermittlung erfolgen i.d.R. spätestens vier Wochen nach Teilnahmeschluss des Gewinnspiels.

6. Gewinn und Übermittlung des Gewinns

6.1. Eine Beschreibung des Gewinns erfolgt in den jeweiligen Besonderen Teilnahmebedingungen. Der in den Besonderen Teilnahmebedingungen gegebenenfalls bildlich präsentierte Gewinn ist nicht zwingend mit dem zu gewinnenden Gegenstand identisch. Abweichungen insbesondere im Modell, Farbe und Ausstattung u.ä. sind möglich.

6.2. Sollte der Gewinn, gleich aus welchem Grund, nicht zur Verfügung gestellt werden können, behält sich die Veranstalterin das Recht vor, einen gleich- oder höherwertigen Ersatzpreis zu vergeben.

6.3. Der Gewinn besteht grundsätzlich ausschließlich in dem von der Veranstalterin angegebenen Umfang. Portokosten für den Versand des Gewinns ins Ausland sind nicht umfasst. Eventuell dem Gewinner bei und/oder durch die Nutzung des Gewinns entstehende (Folge-)Kosten – z.B. für Anreise, Übernachtung, Unterhalt oder Steuern – sind nur dann umfasst, wenn dies ausdrücklich in den Besonderen Teilnahmebedingungen angegeben wurde.

6.4. Bei Sachpreisen ist eine Barauszahlung des Gewinnwertes bzw. ein Umtausch des Gewinns ausgeschlossen. Kann der Gewinn vom Gewinner nicht wahrgenommen werden (z.B. wegen Zeitablaufs) verfällt er ersatzlos. Der Gewinn ist nicht übertragbar.

7.  Haftungs- und Gewährleistungsbeschränkung

7.1. Die Veranstalterin wird mit der Erfüllung bzw. Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.

7.2. Ansprüche wegen möglicher Sach- und/oder Rechtsmängel an den von Kooperationspartnern der Veranstalterin zur Verfügung gestellten Gewinnen sind ausschließlich diesen gegenüber geltend zu machen. Selbiges gilt für Ansprüche wegen möglicher Sach- und/oder Rechtsmängel an den von dritten Leistungserbringern im Rahmen der Gewinneinlösung erbrachten Leistungen; diese sind ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Leistungserbringer geltend zu machen.

7.3. Die Veranstalterin haftet nicht für die Insolvenz eines Kooperationspartners oder Leistungserbringers i.S.d. Ziffer 7.2. sowie die sich hierauf für die Durchführung des Gewinnspiels ergebenden Folgen.

7.4. Eine Schadensersatzpflicht der Veranstalterin besteht nur, sofern der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Für die schuldhafte Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person haftet die Veranstalterin auch bei nur einfacher Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet die Veranstalterin auch für die nur einfach fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels und die Erreichung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung ein Gewinnspielteilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Voranstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten, bei Störungen der technischen Anlagen oder des Service, unrichtigen Inhalten, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme an den Gewinnspielen entstehen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

8. Datenschutz

9.1. Zur Durchführung von Gewinnspielen ist es unumgänglich, dass der Teilnehmer bei der Registrierung für das Gewinnspiel sowie ggf. zusätzlich im Rahmen der Gewinnabwicklung nach personenbezogenen Daten gefragt wird. Personenbezogene Daten sind zum Beispiel der Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung und Alter des Teilnehmers, ohne deren Kenntnis z.B. Gewinner nicht ermittelt und Gewinne nicht verschickt oder bereitgestellt werden können. Bei der Teilnahme an einem Gewinnspiel, das auf einem Social-Media-Kanal der Veranstalterin veranstaltet wird, kann auch die Möglichkeit der Teilnahme über den registrierten Social-Media-Kanal des Teilnehmers bestehen.

 

9.2. Sämtliche personenbezogene Daten der Teilnehmer werden von der Veranstalterin in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften verarbeitet und genutzt. Die Verarbeitung der personenbezogenen Teilnehmerdaten erfolgt für Daten, die für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich sind auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO und für alle Daten, die mit Einwilligung der Teilnehmer erhoben werden, auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

9.3. Findet die Teilnahme an einem Gewinnspiel oder die Bekanntgabe der Gewinner über die Social-Media-Kanäle der Veranstalterin statt, wird zudem auf die Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Social-Media-Plattformanbieter verwiesen.

9.8.  ALLGEMEINE DATENSCHUTZHINWEISE:

Der Teilnehmer hat das Recht, a) Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die von der Veranstalterin verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen; b) Berichtigung, Löschung oder Einschränkung (Art. 16-18 DSGVO) der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen; c) personenbezogenen Daten, die der Teilnehmer der Veranstalterin bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen (Art. 20 DSGVO). Entsprechende Anfragen kann der Teilnehmer an die oben genannte Adresse der Veranstalterin oder an datenschutz@superrtl.de richten. Der Teilnehmer hat außerdem das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere bei der Behörde seines üblichen Aufenthaltsortes oder des Firmensitzes der Veranstalterin zu beschweren (Art. 77 DSGVO).

Die Veranstalterin hat einen Datenschutzbeauftragten bestellt, der unter der oben genannten Adresse der Veranstalterin sowie unter datenschutz@superrtl.de erreichbar ist.

Weitere Informationen zum Datenschutz bei der Veranstalterin sind aus der Datenschutzerklärung auf den Webseiten der Veranstalterin ersichtlich.

10. Sonstiges

10.1. Die Veranstalterin behält sich vor, die Teilnahmebedingungen, im Rahmen des rechtlich Zulässigen und unter Wahrung der berechtigten Interessen des Teilnehmers, zu ändern oder zu korrigieren, insbesondere diese an veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen anzupassen.

10.2. Für die Durchführung von Gewinnspielen durch die Veranstalterin gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften, insbesondere des Staates, in dem der Teilnehmer als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Köln.

10.3. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen.